Zweck / Funktion
Mit Wettbewerben lässt die Vergabestelle für Aufgabenstellungen, die im Voraus genügend und abschliessend bestimmt werden können, verschiedene Lösungen, insbesondere in konzeptioneller, gestalterischer, ökologischer, wirtschaftlicher, sozialer, funktionaler oder technischer Hinsicht, ausarbeiten. Gesucht wird der beste Lösungsansatz, z.B. für ein genehmigungsfähiges Projekt. Die Teilnehmenden verfügen bei der Ausarbeitung der Lösungsvorschläge über einen grossen Gestaltungsspielraum.
Wettbewerbsverfahren können durchgeführt werden zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen:
- zu allgemein umschriebenen und abgegrenzten Aufgaben («Ideenwettbewerb»);
- zu klar umschriebenen Aufgaben und dabei zur Ermittlung von geeigneten Vertragspartnerinnen und -partnern, welche diese Lösungen teilweise oder ganz realisieren («Projektwettbewerb»).
«Gesamtleistungswettbewerbe» werden durchgeführt zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu klar umschriebenen Aufgaben sowie zur Vergabe der Realisierung dieser Lösung (im Baubereich somit sämtliche Planungs- und Bauleistungen).
Mit Studienaufträgen lässt die Vergabestelle für Aufgabenstellungen, die aufgrund ihrer Komplexität erst im Laufe des weiteren Verfahrens präzisiert und vervollständigt werden können, verschiedene Lösungen, insbesondere in konzeptioneller, gestalterischer, ökologischer, wirtschaftlicher, sozialer, funktionaler oder technischer Hinsicht, ausarbeiten.
Studienaufträge können durchgeführt werden für:
- Vorschläge für konzeptionelle Entscheide oder für die Lösung komplexer Aufgaben, die nur allgemein umschrieben und abgegrenzt sind («Ideenstudie»);
- die Lösung komplexer Aufgaben, deren Ergebnis zur Realisierung vorgesehen ist, und die Ermittlung von geeigneten Vertragspartnerinnen und -partnern, welche die Lösungen teilweise oder ganz realisieren («Projektstudie»).
Die Gesamtleistungsstudie entspricht dem Gesamtleistungswettbewerb. Ausgangslage und Aufgabenstellung sind bei der Gesamtleistungsstudie jedoch offener als beim Gesamtleistungswettbewerb.